Fördermittel

Nach den „Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ vom 27.06.2008 (BAnz. 99 S. 2404) werden Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach der Gründung und mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland gefördert.

Gefördert werden:

  1. Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  2. Spezielle Beratungen, u.a. zu folgenden Thematiken:
    1. Beratung über betriebswirtschaftliche Fragen
    2. Qualitätsmanagementberatungen
    3. Unternehmensrating

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den dem Antragsteller von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

Der Zuschuss beträgt für Unternehmen im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne MWSt.), höchstens jedoch € 1.500.– je Beratung.

Die vorzitierten Richtlinien sehen für mehrere thematisch voneinander getrennte allgemeine Beratungen eine Förderung bis zum Gesamtbetrag von € 3.000.– vor. Dies gilt ebenfalls für spezielle Beratungen. Diese Richtlinien gelten längstens für Beratungen die bis zum 31.12.2011 begonnen wurden.